Gut gewählt: Werbemittel
Ob Streuartikel für Messen und Ähnliches oder hochwertiges Kundengeschenk: Für die Auswahl von Werbeartikeln für KESSEL gelten einige wichtige Grundsätze. In unserem Leitfaden erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie dabei vorgehen sollten.
Streuartikel
Hochwertiges Geschenk
Kriterien für die Artikelauswahl
Unsere Werbemittel verkörpern die Marke KESSEL in Form, Farbe und Funktion. Was das für die Artikelauswahl konkret bedeutet, ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
Kriterium 1
Produktauswahl
Die Produktauswahl muss der Wertigkeit der Marke KESSEL entsprechen. Daher bietet jeder Artikel einen Mehrwert und entspricht mindestens einem unserer Markenwerte Qualität, Innovation, Sicherheit und Service.
Die Produktauswahl muss der Wertigkeit der Marke KESSEL entsprechen. Daher bietet jeder Artikel einen Mehrwert und entspricht mindestens einem unserer Markenwerte Qualität, Innovation, Sicherheit und Service.
Kriterium 2
Formensprache
Im Optimalfall zeichnet sich der Artikel durch eine geometrische Formensprache mit geraden Linien aus und weckt so technisch-moderne Assoziationen. Unzeitgemäße Designs mit runden, unregelmäßigen Formen sind zu vermeiden.
Im Optimalfall zeichnet sich der Artikel durch eine geometrische Formensprache mit geraden Linien aus und weckt so technisch-moderne Assoziationen. Unzeitgemäße Designs mit runden, unregelmäßigen Formen sind zu vermeiden.
Kriterium 3
Farbgebung und Farbtreue
Es gibt zwei grundlegende Farbschemata:
1. Weiß auf Violett für Streuartikel
2. Weiß auf Schwarz für hochwertige Kundengeschenke
Für violette Artikel ist der Farbton KESSEL Violett exakt einzuhalten. Ist ein Artikel nicht im richtigen Farbton lieferbar, sollte er nicht als Werbemittel verwendet werden. Sollte das Produkt dennoch gewünscht sein, ist die Ausnahme violettes Logo auf weißem Produkt zulässig.
Es gibt zwei grundlegende Farbschemata:
1. Weiß auf Violett für Streuartikel
2. Weiß auf Schwarz für hochwertige Kundengeschenke
Für violette Artikel ist der Farbton KESSEL Violett exakt einzuhalten. Ist ein Artikel nicht im richtigen Farbton lieferbar, sollte er nicht als Werbemittel verwendet werden. Sollte das Produkt dennoch gewünscht sein, ist die Ausnahme violettes Logo auf weißem Produkt zulässig.
Kriterium 4
Branding-Elemente
Das KESSEL-Logo wird als einziges Branding-Element aufgebracht. Andere Aufdrucke wie Claim, Qualitätssiegel, Internet- und E-Mail-Adressen sind nicht erlaubt, zumal sie oft länderspezifisch und somit nicht global verwendbar sind.
Außnahme bilden kampagnenspezifische Werbeaktionen, die beispielsweise eine Aktions-URL benötigen.
Das KESSEL-Logo wird als einziges Branding-Element aufgebracht. Andere Aufdrucke wie Claim, Qualitätssiegel, Internet- und E-Mail-Adressen sind nicht erlaubt, zumal sie oft länderspezifisch und somit nicht global verwendbar sind.
Außnahme bilden kampagnenspezifische Werbeaktionen, die beispielsweise eine Aktions-URL benötigen.
Kriterium 5
Logogröße
Das KESSEL-Logo wird in einer für Form und Format des Werbemittels sinnvollen Größe aufgebracht. Darüber hinaus ist die Größe auch vom Anwendungszweck abhängig:
1. Streuartikel: Der Absender KESSEL wird durch ein größeres Logo in den Vordergrund gerückt.
2. Kundengeschenk: Der Premiumeindruck wird durch ein dezenteres Logo gestärkt.
Das KESSEL-Logo wird in einer für Form und Format des Werbemittels sinnvollen Größe aufgebracht. Darüber hinaus ist die Größe auch vom Anwendungszweck abhängig:
1. Streuartikel: Der Absender KESSEL wird durch ein größeres Logo in den Vordergrund gerückt.
2. Kundengeschenk: Der Premiumeindruck wird durch ein dezenteres Logo gestärkt.
Kriterium 6
Verpackungsdesign
Für die Artikelverpackung gelten dieselben Gestaltungsrichtlinien wie für das Werbemittel selbst. KESSEL muss auf der Verpackung eindeutig als Absender erkennbar sein.
Für die Artikelverpackung gelten dieselben Gestaltungsrichtlinien wie für das Werbemittel selbst. KESSEL muss auf der Verpackung eindeutig als Absender erkennbar sein.
Kriterium 7
Sonderfälle
In Ausnahmefällen dürfen Artikel von oben genannten Regeln abweichen. Allerdings nur wenn die Abweichung durch die Funktion des Artikels begründet ist.
Beispiel: Neongelbe Warnweste.
In Ausnahmefällen dürfen Artikel von oben genannten Regeln abweichen. Allerdings nur wenn die Abweichung durch die Funktion des Artikels begründet ist.
Beispiel: Neongelbe Warnweste.